Vermögenswerte Global Aktien Nachhaltig
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Vermögenswerte Global Aktien Nachhaltig
Angaben gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088
| Stand | 21.04.2026 |
| Version | 1.1 |
Der Fonds Vermögenswerte Global Aktien Nachhaltig ist ein Finanzprodukt im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR). Der Fonds wird von der IPConcept (Luxemburg) S.A. verwaltet. Die nachfolgenden Informationen werden auf der Internetseite der VALEXX AG als Fondsdistributionsseite zu Informationszwecken bereitgestellt und beruhen auf den für den Fonds maßgeblichen nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen sowie den zugrunde liegenden produktbezogenen Nachhaltigkeitsmethodiken.
Zusammenfassung
Der Fonds ist ein Artikel-9-Produkt mit nachhaltigem Investitionsziel. Mindestens 80 % des Netto-Fondsvermögens werden in nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR investiert. Davon entfallen mindestens 25 % auf nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und mindestens 25 % auf nachhaltige Investitionen mit sozialem Ziel. Eine verbindliche Mindestquote für EU-taxonomiekonforme Investitionen besteht derzeit nicht. Investitionen in taxonomiekonforme Tätigkeiten in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie sind nicht vorgesehen. Das nachhaltige Investitionsziel wird durch SDG-orientierte Titelauswahl, verbindliche Ausschlusskriterien, normbasiertes Screening, DNSH-Prüfung unter Einbezug der Principal Adverse Impacts (PAI) sowie Good-Governance-Prüfungen verfolgt. Derivate sind nicht vorgesehen; nicht nachhaltige Investitionen können insbesondere aus Liquidität und sonstigen nicht als nachhaltig eingestuften Positionen bestehen.
Kein erheblicher Schaden für das nachhaltige Investitionsziel
Damit nachhaltige Investitionen kein anderes Umwelt- oder Sozialziel erheblich beeinträchtigen, werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts - PAI) im Screening-Prozess berücksichtigt. Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden einzelnen Datenpunkten im Screening-Prozess zugeordnet. Diese Datenpunkte sind bei der Titelauswahl verpflichtend zu berücksichtigende Faktoren; dadurch wird die DNSH-Prüfung sichergestellt.
Die PAIs 1, 2, 3, 4, 5, 7, 9 und 14 werden durch absolute Ausschlüsse kontroverser Geschäftsfelder berücksichtigt. Die PAIs 7, 8, 10 und 11 werden zusätzlich durch ein normenbasiertes Screening der UNGC-Prinzipien berücksichtigt. Die PAIs 6, 12 und 13 werden durch ein SDG-Screening auf die SDGs 7 und 10 berücksichtigt. Im Rahmen des SDG-Alignment-Screenings wird untersucht, inwieweit ein Emittent zur nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung dieser Ziele beiträgt. Die Unternehmen werden dabei auf Verhaltensweisen und Aktivitäten untersucht, die für die Erreichung dieser Ziele relevant sind.
Zusätzlich wird die Vereinbarkeit mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte geprüft.
Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts
Mindestens 80 % des Netto-Fondsvermögens werden in Wertpapiere von weltweiten Emittenten investiert, deren Geschäftstätigkeit an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDGs) ausgerichtet ist und damit einen positiven Beitrag zu deren Erreichung leistet. Der Fonds fokussiert sich insbesondere auf Investitionen mit Umwelt- und sozialen Zielen. Zu den ökologischen Zielen zählen insbesondere Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel sowie der Schutz des Lebens an Land und im Wasser. Zu den sozialen Zielen zählen insbesondere die Verbesserung des Zugangs zu Bildung und Gesundheit sowie die Bekämpfung von Ungleichheiten. Als mögliche Zielinvestments kommen insbesondere Unternehmen in Betracht, die erneuerbare Energien nutzen oder entwickeln, Medizinprodukte herstellen, den Zugang zu Bildung vereinfachen, zur Ernährungssicherheit beitragen, im Recycling tätig sind, Mikrokredite oder Versicherungen anbieten oder Sozialwohnungen errichten.
Anlagestrategie
Mit der Anlagestrategie des Fonds soll durch nachhaltige Investitionen zur Erreichung ökologischer und sozialer Ziele beigetragen werden. Zu diesem Zweck tätigt der Fonds zu mindestens 80 % nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die entweder nach EU-Kriterien taxonomiekonform sind oder nachhaltige Güter und Dienstleistungen anbieten und damit einen positiven Beitrag zur Erreichung der UN SDGs und zur Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft leisten.
Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie wendet das Fondsmanagement verbindliche Ausschlusskriterien an. Im ersten Schritt werden die Mindestausschlusskriterien nach den PAB-Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 angewendet. Danach wird insbesondere nicht in Unternehmen investiert, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen beteiligt sind, Tabak anbauen oder produzieren, gegen UN Global Compact oder OECD-Leitsätze verstoßen oder wesentliche Einnahmen aus Kohle, Erdöl, gasförmigen Brennstoffen oder besonders emissionsintensiver Stromerzeugung erzielen.
Im zweiten Schritt gelten weitere Ausschlüsse für kontroverse Geschäftsfelder. Dazu gehören unter anderem Ölsand und Ölschiefer, Tierquälerei und nicht gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche, Massentierhaltung, zivile Waffen, Glücksspiel, Genmanipulation, Wucherkredite, Investitionen in Bankwertpapiere, embryonale Stammzellforschung, konventionelle Waffen, Atomenergie sowie Pornografie. Ergänzend gelten umsatzbezogene Schwellenwerte, beispielsweise für Alkohol, medizinisches Cannabis, Glücksspiel, Pornografie, Tabak und militärische Dienstleistungen.
Emittenten müssen zudem Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Dies wird vor der Investition und fortlaufend anhand eines normbasierten und ESG-bezogenen Screenings geprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere solide Managementstrukturen, Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften. Liegen in diesen Bereichen schwerwiegende Defizite, Kontroversen oder Verstöße vor, erfolgt kein Investment bzw. es wird eine Desinvestitionsprüfung eingeleitet.
Aufteilung der Investitionen
Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen beträgt 80 %. Davon entfallen mindestens 25 % auf nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und mindestens 25 % auf nachhaltige Investitionen mit sozialem Ziel. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten verpflichtet sich der Fonds nicht zu einem Mindestanteil an EU-taxonomiekonformen Investitionen. Zudem wird nicht in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie investiert. Nicht nachhaltige Investitionen können insbesondere Liquidität sowie sonstige nicht als nachhaltig eingestufte Positionen umfassen.
Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels
Die Einhaltung des nachhaltigen Investitionsziels wird fortlaufend anhand der festgelegten Nachhaltigkeitsindikatoren, der Ausschlusskriterien, der SDG-Bewertungen, der DNSH-Prüfung, der Good-Governance-Prüfung und der vorgegebenen Mindestquoten überwacht. Die IPConcept (Luxemburg) S.A. überwacht die im RTS-Anhang festgelegten Quoten anhand von Listen und Informationen, die durch den externen Anlagenberater bereitgestellt werden. Ergänzend erfolgen Due-Diligence- und Kontrollprozesse gegenüber dem Anlagenberater.
Methoden
Die positive Wirkung der Emittenten auf die UN SDGs wird im Rahmen eines SDG Impact Rating bewertet. Investiert wird nur in Unternehmen, die kein UN-SDG signifikant negativ beeinflussen und beim überwiegenden Teil der relevanten UN-SDGs einen positiven oder signifikant positiven Beitrag leisten. Neutral bewertete SDGs werden nicht berücksichtigt. Emittenten, die bei einem UN-SDG als signifikant negativ eingestuft werden, werden ausgeschlossen.
Für die Beurteilung der EU-Taxonomie-Konformität werden Umsätze und Berichterstattung eines Unternehmens anhand der Prüffelder "wesentlicher Beitrag", "Do No Significant Harm (DNSH)" und "Minimum Social Safeguards" untersucht. Nur Unternehmen mit mindestens einer Tätigkeit, die alle Kriterien erfüllt, werden mit ihrem entsprechenden Umsatzanteil als taxonomiekonform eingestuft.
Datenquellen und -verarbeitung
Für die Bewertung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels greift der Anlagenberater auf Daten des ESG-Datenanbieters Institutional Shareholder Services (ISS ESG) über die EthiFinance GmbH sowie auf interne Analysen und öffentlich verfügbare Informationen zurück. Die Positivlisten werden regelmäßig, mindestens halbjährlich, aktualisiert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Emittentenebene.
Aktuell werden ausschließlich nicht geschätzte Daten verwendet. Der Anteil geschätzter Daten beträgt derzeit 0 %. Sofern für einzelne Emittenten künftig keine vollständig veröffentlichten oder validierten ESG-Daten vorliegen, behält sich der Anlagenberater vor, Datenpunkte anhand anerkannter Methoden zu schätzen oder zu plausibilisieren.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Beschränkungen können sich insbesondere aus einer noch nicht vollständig standardisierten ESG-Datenlage, zeitlichen Verzögerungen bei Unternehmensveröffentlichungen, methodischen Unterschieden zwischen Datenanbietern sowie der begrenzten Verfügbarkeit taxonomiebezogener Kennzahlen ergeben. Bei einzelnen Emittenten kann dies künftig zu Schätzungen, Plausibilisierungen oder vorläufigen Bewertungen führen.
Diese Beschränkungen beeinträchtigen die Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels nach Einschätzung des Fonds jedoch nicht wesentlich, weil die Nachhaltigkeitsbeurteilung nicht ausschließlich auf einem einzelnen Datenpunkt beruht, sondern auf einem mehrstufigen Auswahl- und Kontrollprozess aus Ausschlüssen, normbasiertem Screening, SDG-Analyse, DNSH-Prüfung, Good-Governance-Prüfung und laufender Überwachung. Bei unzureichender Datengrundlage wird ein Investment nicht ohne weitere Prüfung als nachhaltig eingestuft.
Sorgfaltspflicht
Die Verwaltungsgesellschaft und der Anlagenberater sind verpflichtet, bei Auswahl und Überwachung der nachhaltigen Investitionen angemessene Sorgfalt walten zu lassen. Hierzu werden interne Kontrollmechanismen, laufende Überwachung, Listenprüfungen, Eskalationsprozesse und Due-Diligence-Maßnahmen gegenüber dem externen Anlagenberater eingesetzt.
Mitwirkungspolitik
Eine eigenständige aktive Mitwirkungspolitik, insbesondere Engagement und Ausübung von Stimmrechten, ist nicht konstitutiver Bestandteil der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds. Das nachhaltige Investitionsziel wird vorrangig durch Auswahl, Ausschluss, Screening, laufende Überwachung und gegebenenfalls Desinvestitionsentscheidungen erreicht. Soweit Stimmrechte oder Engagement-Maßnahmen im Rahmen allgemeiner Governance- oder verwaltungsgesellschaftsbezogener Prozesse ausgeübt werden, erfolgen diese ergänzend, sind jedoch nicht das maßgebliche Instrument zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels.
Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels
Weitere Informationen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können der jeweiligen PAI-Erklärung und dem Jahresbericht des Fonds entnommen werden. Ergänzende produktbezogene Informationen ergeben sich aus den vorvertraglichen Unterlagen und den gesetzlichen Verkaufsunterlagen.
Kein bestimmter Referenzwert
Ein Referenzwert zur Bestimmung, ob der Fonds auf das nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet ist, wurde nicht bestimmt.