Vermögensverwaltungsstrategien
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
iVV Nachhaltig Defensiv, iVV Nachhaltig Ausgewogen, iVV Nachhaltig Dynamisch, iVV Nachhaltig Aktien Chance, iVV Aktien Nachhaltig
Angaben gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088
| Stand | 21.04.2026 |
| Version | 1.1 |
Zusammenfassung
Die Vermögensverwaltungsstrategien iVV Nachhaltig Defensiv, iVV Nachhaltig Ausgewogen, iVV Nachhaltig Dynamisch, iVV Nachhaltig Aktien Chance und iVV Aktien Nachhaltig sind Artikel-9-Strategien mit nachhaltigem Investitionsziel. Mindestens 80 % der Vermögenswerte werden in nachhaltige Investitionen investiert. Davon entfallen mindestens 25 % auf nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und mindestens 25 % auf nachhaltige Investitionen mit sozialem Ziel. Bezogen auf die Abdeckungsquote wird ein Mindestanteil von 10 % EU-taxonomiekonformer Investitionen angestrebt. Investitionen in fossiles Gas oder Kernenergie im Sinne der EU-Taxonomie sind nicht vorgesehen. Das nachhaltige Investitionsziel wird durch SDG-orientierte Titelauswahl, Ausschlusskriterien, normbasiertes Screening, DNSH-/PAI-Prüfung, Good-Governance-Prüfungen sowie laufende Überwachung erreicht. Bei Fondsinvestments werden mindestens SFDR-Artikel-8-Fonds, bevorzugt Artikel-9-Fonds, eingesetzt.
Kein erheblicher Schaden für das nachhaltige Investitionsziel
Damit nachhaltige Investitionen kein anderes Umwelt- oder Sozialziel erheblich beeinträchtigen, werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts - PAI) im Screening-Prozess berücksichtigt. Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden einzelnen Datenpunkten im Screening-Prozess zugeordnet. Diese Datenpunkte sind bei der Titelauswahl verpflichtend zu berücksichtigende Faktoren; dadurch wird die DNSH-Prüfung sichergestellt.
Die PAIs 1, 2, 3, 4, 5, 7, 9 und 14 werden durch absolute Ausschlüsse kontroverser Geschäftsfelder berücksichtigt. Die PAIs 7, 8, 10 und 11 werden zusätzlich durch ein normenbasiertes Screening der UNGC-Prinzipien berücksichtigt. Die PAIs 6, 12 und 13 werden durch ein SDG-Screening auf die SDGs 7 und 10 berücksichtigt. Im Rahmen des SDG-Alignment-Screenings wird untersucht, inwieweit ein Emittent zur nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung dieser Ziele beiträgt. Die Unternehmen werden dabei auf Verhaltensweisen und Aktivitäten untersucht, die für die Erreichung dieser Ziele relevant sind.
Zusätzlich wird die Vereinbarkeit mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte geprüft.
Nachhaltiges Investitionsziel des Finanzprodukts
Diese Strategien haben nachhaltige Investitionen zum Ziel. Mindestens 80 % der Vermögenswerte der Strategie werden in nachhaltige Investitionen getätigt. Ziel der nachhaltigen Investitionen ist es, einen positiven Beitrag zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDGs) zu leisten. Der Fokus liegt auf Investitionen mit Umwelt- und sozialen Zielen. Zu den ökologischen Zielen zählen insbesondere Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel sowie der Schutz des Lebens an Land und im Wasser. Zu den sozialen Zielen zählen insbesondere die Verbesserung des Zugangs zu Bildung und Gesundheit sowie die Bekämpfung von Ungleichheiten.
Anlagestrategie
Mit der Anlagestrategie soll durch nachhaltige Investitionen zur Erreichung ökologischer und sozialer Ziele beigetragen werden. Hierzu werden zu mindestens 80 % nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR getätigt. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die entweder nach EU-Kriterien taxonomiekonform sind oder nachhaltige Güter und Dienstleistungen anbieten und damit einen positiven Beitrag zur Erreichung der UN SDGs sowie zur Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft leisten. Zugleich soll sichergestellt werden, dass keine Wertpapiere von Emittenten erworben werden, die Umwelt- oder Sozialziele erheblich beeinträchtigen.
Für Green Bonds gilt, dass diese aufgrund ihrer zweckgebundenen Mittelverwendung als nachhaltig eingestuft werden können; in diesen Fällen kann eine Emittentenprüfung auf Ausschlüsse entfallen. Für Investitionen in Investmentfonds wird sichergestellt, dass diese selbst mindestens SFDR Artikel 8-konform sind; vorzugsweise werden Artikel-9-konforme Fonds eingesetzt, um die Zielerreichung zu maximieren. Auf Gesamtportfolioebene wird mit einer Abdeckungsquote der Anlagen inklusive Fonds gearbeitet, um die Taxonomie-, Umwelt- und sozialen Zielquoten sicherzustellen.
Zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie werden bei Einzeltiteln verbindliche Ausschlusskriterien angewendet. Im ersten Schritt gelten Mindestausschlusskriterien nach den PAB-Kriterien der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818. Danach wird insbesondere nicht in Unternehmen investiert, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen beteiligt sind, Tabak anbauen oder produzieren, gegen UNGC oder OECD-Leitsätze verstoßen oder wesentliche Einnahmen aus Kohle, Erdöl, gasförmigen Brennstoffen oder emissionsintensiver Stromerzeugung erzielen.
Darüber hinaus gelten weitere Ausschlüsse für kontroverse Geschäftsfelder, insbesondere Ölsand und Ölschiefer, Tierquälerei, zivile Waffen, Glücksspiel, Genmanipulation, Wucherkredite, embryonale Stammzellforschung, Atomenergie und Pornografie. Ergänzend gelten umsatzbezogene Schwellenwerte unter anderem für Alkohol, medizinisches Cannabis, Glücksspiel, Pornografie, Tabak und militärische Dienstleistungen.
Emittenten müssen außerdem Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Dies wird vor Aufnahme in die Strategien und fortlaufend durch ESG- und normbasiertes Screening überprüft. Die Prüfung umfasst insbesondere solide Managementstrukturen, Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften. Bei schwerwiegenden Mängeln, Kontroversen oder Verstößen erfolgt kein Investment bzw. eine Überprüfung des Bestandsinvestments.
Aufteilung der Investitionen
Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen beträgt 80 %. Davon entfallen mindestens 25 % auf nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und mindestens 25 % auf nachhaltige Investitionen mit sozialem Ziel. Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten verpflichtet sich die Strategie zu einem Mindestanteil von 10 % an EU-taxonomiekonformen Investitionen auf die Abdeckungsquote. Es wird nicht in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie investiert. Der Einsatz von Derivaten ist nicht vorgesehen.
Überwachung des nachhaltigen Investitionsziels
Die Einhaltung des nachhaltigen Investitionsziels wird fortlaufend über Nachhaltigkeitsquoten, Ausschlusslisten, SDG-Bewertungen, Good-Governance-Prüfungen, PAI-/DNSH-Prüfung sowie die Überwachung eingesetzter Zielfonds kontrolliert. Bei Zielfonds wird insbesondere überprüft, ob diese die strategischen Mindestanforderungen erfüllen.
Methoden
Die positive Wirkung der Emittenten auf die UN SDGs wird im Rahmen eines SDG Impact Rating bewertet. Investiert wird nur in Unternehmen, die kein UN-SDG signifikant negativ beeinflussen und beim überwiegenden Teil der relevanten SDGs einen positiven oder signifikant positiven Beitrag leisten. Neutral bewertete SDGs werden dabei nicht berücksichtigt. Emittenten, die bei einem UN-SDG signifikant negativ bewertet werden, werden ausgeschlossen.
Zur Prüfung der EU-Taxonomie-Konformität werden Umsatzanteile und Berichterstattung anhand der Kriterien "wesentlicher Beitrag", "DNSH" und "Minimum Social Safeguards" bewertet.
Datenquellen und -verarbeitung
Die Grundlage für die Analyse bilden relevante Daten und Informationen von ISS ESG über die EthiFinance GmbH sowie interne und öffentliche Quellen. Es werden nur Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsmethodik beurteilt, für die eine angemessene Datengrundlage besteht oder ein individuelles Nachhaltigkeitsrating erstellt wurde.
Aktuell werden ausschließlich nicht geschätzte Daten verwendet. Der Anteil geschätzter Daten beträgt derzeit 0 %. Sofern Daten einzelner Emittenten künftig nicht vollständig veröffentlicht, nicht aktuell verfügbar oder methodisch nicht unmittelbar nutzbar sind, behält sich die VALEXX AG vor, einzelne Datenpunkte zu schätzen, zu plausibilisieren oder aus vergleichbaren Quellen abzuleiten.
Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Beschränkungen ergeben sich insbesondere aus noch nicht vollständig harmonisierten ESG- und Taxonomiedaten, zeitlich verzögerten Veröffentlichungen von Emittenten, abweichenden Methoden einzelner Datenanbieter sowie begrenzter Datenabdeckung bei Fonds und speziellen Anlageklassen. Dies kann künftig dazu führen, dass einzelne Bewertungen auf Schätzungen oder vorläufigen Daten beruhen.
Diese Beschränkungen beeinträchtigen die Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels jedoch nicht wesentlich, da die Strategien einen mehrstufigen Prüfprozess nutzen und nachhaltige Investments nicht allein auf Basis einzelner Kennzahlen bestimmen. Insbesondere wirken Ausschlusskriterien, normbasiertes Screening, SDG-Bewertung, Good-Governance-Prüfung, Fondsselektion und laufende Überwachung zusammen. Bei unzureichender Datengrundlage wird ein Investment nicht ohne weitere Prüfung als nachhaltig berücksichtigt.
Sorgfaltspflicht
Bei der Auswahl und laufenden Überwachung der Investments werden angemessene Sorgfaltsprozesse angewandt. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung der Nachhaltigkeitsmethodik, die Überwachung der Ausschluss- und Mindestquoten, die Kontrolle der externen Datenquellen und Researchprozesse sowie Eskalations- und Überprüfungsmechanismen bei Auffälligkeiten.
Mitwirkungspolitik
Eine eigenständige aktive Mitwirkungspolitik ist nicht konstitutiver Bestandteil dieser Vermögensverwaltungsstrategien. Die Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels erfolgt vorrangig über Selektion, Ausschlüsse, Screening, Zielfondsauswahl, laufende Überwachung und gegebenenfalls Anpassungen im Portfolio. Soweit Engagement- oder Stimmrechtsmaßnahmen im Rahmen allgemeiner Prozesse ausgeübt werden, haben diese ergänzenden Charakter und sind nicht das primäre Mittel zur Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels.
Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen vorvertraglichen Informationen, den mit dem Kunden vereinbarten Unterlagen zur Vermögensverwaltung sowie - soweit verfügbar - aus ergänzenden Offenlegungs- und Berichtsunterlagen.
Kein bestimmter Referenzwert
Ein Referenzwert zur Bestimmung, ob diese Vermögensverwaltungsstrategien auf das nachhaltige Investitionsziel ausgerichtet sind, wurde nicht bestimmt.